Wer seinen Führerschein umtauschen muss, sollte zuerst das Ausstellungsjahr prüfen, denn davon hängt der Stichtag ab. Kartenführerscheine, die 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 gegen das neue EU-Kartenformat getauscht werden. Die Frist betrifft das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis, und im Alltag lautet die Frage meist nur: Gehört meine Karte zu diesem Jahrgang?
Die Antwort steht auf der Vorderseite der Karte, in Feld 4a. Im November 2026 sind es bis zum Stichtag rund zehn Wochen. Wer die Karte prüft, einen Termin bucht und die Unterlagen beisammen hat, erledigt den Umtausch in einer einzigen Behördenrunde. Die Regeln beruhen auf der EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG und ihrer Umsetzung in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die konkreten Stichtage veröffentlicht die Bundesregierung in einer FAQ zum Führerscheinumtausch.
Welche Führerschein-Jahrgänge bis 19. Januar 2027 umtauschen müssen
Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, zählt das Ausstellungsjahr. Jede Gruppe hat einen eigenen Stichtag, und Pkw- und Motorradführerscheine folgen derselben Reihenfolge. Fällig wird jetzt die Gruppe 2002 bis 2004. Die übrigen Stichtage im Überblick:
- Ausstellung 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- Ausstellung 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- Ausstellung 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- Ausstellung 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- Ausstellung 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- Ausstellung 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- Ausstellung 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Die Gruppe 1999 bis 2001 war bis 19. Januar 2026 dran und ist damit abgelaufen. Wer noch eine Karte aus diesen Jahren besitzt, sollte nicht auf die nächste Gruppe warten, sondern sofort einen Termin klären. Die Liste deckt sich mit der ADAC-Übersicht zu den Fristen.
Entscheidend ist das Datum auf der Karte, nicht der Tag der Prüfung. Wer den Führerschein also vor 2002 gemacht hat, aber eine Karte mit Ausstellung 2003 besitzt, gehört trotzdem zur Gruppe 2002 bis 2004. Umgekehrt hilft es nichts, sich an das eigene Prüfungsjahr zu erinnern.
Wie Sie das Ausstellungsjahr auf Ihrem Führerschein finden
Auf der Vorderseite des Kartenführerscheins steht in Feld 4a das Ausstellungsdatum. Maßgeblich ist genau dieses Datum und nicht das Erteilungsdatum. Bei Scheckkarten, die zwischen 1999 und Januar 2013 ausgestellt wurden, gibt es kein Ablaufdatum auf der Karte. Feld 4a ist deshalb der einzige verlässliche Anhaltspunkt für den Stichtag.
Zwei Beispiele zeigen den Unterschied. Die Karte mit dem Datum 14.06.2003 aus Leipzig gehört zur Gruppe 2002 bis 2004 und muss bis 19. Januar 2027 getauscht werden. Eine Karte mit dem Datum 17.02.2006 aus Dresden hat dagegen bis 19. Januar 2028 Zeit. Beide Karten berechtigen zum Fahren, nur der Umtauschtermin liegt zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Ist das Datum schwer lesbar, fragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nach, bevor Sie einen Termin planen. Führerscheine, die am 19. Januar 2013 oder später ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und werden dann erneuert. Sie gehören nicht zu diesem Umtausch.
Was gilt für Papierführerscheine und ältere Geburtsjahrgänge?
Vor 1999 ausgestellte Führerscheine wurden nicht nach Ausstellungsjahr, sondern nach Geburtsjahr eingeteilt. Für diese Gruppen ist die Umtauschpflicht fast überall abgelaufen. Eine Ausnahme gilt für Fahrer, die vor 1953 geboren wurden: Sie haben bis 19. Januar 2033 Zeit, unabhängig vom Datum der Karte.
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: Frist im Jahr 2022 abgelaufen
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: Frist am 19. Januar 2023 abgelaufen
- Geburtsjahr 1965 bis 1970: Frist am 19. Januar 2024 abgelaufen
- Geburtsjahr 1971 oder später: Frist am 19. Januar 2025 abgelaufen
Papierführerscheine hatten laut ADAC ebenfalls ihren Stichtag am 19. Januar 2025. Ein Beispiel zeigt, was das praktisch heißt: Wer 1960 geboren ist und einen Führerschein aus dem Jahr 1982 besitzt, hätte bis 19. Januar 2023 tauschen müssen. Die Frist ist vorbei, die Pflicht bleibt. Der Umtausch sollte deshalb jetzt nachgeholt werden, bevor eine Kontrolle oder ein Mietwagen die Lücke sichtbar macht.
Was passiert, wenn der Stichtag verstreicht?
Die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Pkw- und Motorradfahrer dürfen nach dem Stichtag weiterfahren, denn das Ablaufdatum betrifft nur das Dokument. Die Pflicht zum Umtausch bleibt bestehen, und als Konsequenz droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Länder in Ausnahmefällen davon absehen können.
Ein Fall aus der Praxis: Ein Fahrer hat am 20. Januar 2027 eine Karte mit Ausstellung 2003 im Portemonnaie, fährt weiter zur Arbeit und hat noch keinen Termin. Die Fahrerlaubnis ist damit nicht entzogen, der Verstoß gegen die Umtauschpflicht besteht aber, und das Verwarnungsgeld droht. Der teurere Ärger kommt oft woanders her. Im Ausland kann es laut ADAC zu Problemen kommen, etwa bei der Anmietung eines Mietwagens.
Wer deshalb im Frühjahr 2027 nach Italien, Österreich oder Kroatien fährt, sollte den Termin nicht bis nach der Reise verschieben. Ein Umtausch vor der Abreise kostet dieselbe Gebühr und erspart Diskussionen am Vermieterschalter.
Termin, Unterlagen und die häufigsten Fehler beim Antrag
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz. Wer früh bucht, vermeidet das Gedränge kurz vor dem Stichtag, denn die Termine werden knapp, wenn die Frist näher rückt. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Ausstellungsjahr in Feld 4a prüfen und den Stichtag notieren.
- Prüfen, ob der Führerschein von der Behörde am Wohnsitz stammt. Falls nicht, eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Stelle anfordern, per Post, Telefon oder online.
- Personalausweis oder Reisepass, aktuellen Führerschein und ein biometrisches Passfoto bereitlegen.
- Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde buchen und die Gebühr von rund 25 Euro einplanen, dazu Passfoto und gegebenenfalls Versand.
- Den neuen Führerschein nach Erhalt auf Daten, Klassen und Gültigkeitsdatum prüfen.
Für Pkw- und Motorradführerscheine ist der Umtausch rein administrativ, ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung. Die häufigsten Fehler sind schnell aufgezählt. Der Termin wird erst im Dezember gesucht, die Karteikartenabschrift fehlt am Schalter, oder man verlässt sich auf eine alte Stichtagsliste, die die Gruppe 1999 bis 2001 noch als offen führt. Wer Feld 4a und den Stichtag im Kalender notiert, schließt alle drei Fehler aus. Wer Fristen rund ums Auto ohnehin digital führt, kann diesen Termin neben HU und Versicherung eintragen, denn CarDiary ist ein digitales Fahrzeug-Kosten- und Fristenbuch und kein Ersatz für die Fahrerlaubnisbehörde.
Häufige Fragen: Führerschein umtauschen 2027
Muss ich meinen Führerschein am 19. Januar 2027 abgeben?
Nein. Der 19. Januar 2027 ist der Stichtag, bis zu dem der Umtausch erledigt sein muss. Wer bis dahin keinen Termin hatte, darf weiterfahren, muss aber mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Brauche ich für den Umtausch eine neue Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis?
Bei Pkw- und Motorradführerscheinen nicht. Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsvorgang ohne Fahrprüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung. Mitzubringen sind Ausweis, biometrisches Foto und der aktuelle Führerschein.
Gilt der Umtausch auch für Führerscheine ab 2013?
Nach den Stichtagen der Bundesregierung nicht. Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Der Stichtag 2027 betrifft die Karten aus den Jahren 2002 bis 2004.