Ab 2026 einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer ab km 1 (Steueränderungsgesetz 2025). Für Dienstreisen mit privatem PKW: 0,30 €/km. Export als Reisekostenabrechnung.
Hinweis. Dieses Tool dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Lohnberatung. Prüfen Sie vor der Anwendung in Gehaltsabrechnung oder Reisekostenabrechnung die aktuelle Gesetzeslage und sprechen Sie bei Unsicherheit mit Steuerberater oder Lohnbüro.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, Steueränderungsgesetz 2025). Die Staffelung 0,30 €/0,38 € entfällt.
Für dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW kann der Arbeitgeber 0,30 € pro gefahrenen Kilometer erstatten (steuerfrei bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten). Das ist nicht die Pendlerpauschale zur ersten Tätigkeitsstätte.
Datum, Route, Kilometer, Reisegrund, Fahrzeug, angewandter km-Satz und Unterschrift. Belege für Maut und Parken separat beifügen.