Jährliche Kfz-Steuer aus Hubraum- und CO₂-Komponente nach KraftStG. Für Erstzulassungen ab 1.1.2021 gelten die CO₂-Stufen; reine E-Fahrzeuge sind befreit.
Hinweis. Dieses Tool dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Lohnberatung. Prüfen Sie vor der Anwendung in Gehaltsabrechnung oder Reisekostenabrechnung die aktuelle Gesetzeslage und sprechen Sie bei Unsicherheit mit Steuerberater oder Lohnbüro.
Hubraum: 2,00 € je angefangene 100 cm³ (Benzin) bzw. 9,50 €/10,75 € (Diesel). CO₂: gestaffelt je Gramm/km nach § 9 KraftStG. Elektrofahrzeuge zahlen derzeit keine Kfz-Steuer.
Nein. Das Finanzamt berechnet die Steuer anhand der Zulassungsdaten. Nutzen Sie den Rechner zur groben Planung — die offizielle Mitteilung des Hauptzollamts ist maßgeblich.
Jährlich zum Fälligkeitsmonat laut Steuerbescheid. CarDiary erinnert Sie an die Zahlung zusammen mit HU, Versicherung und anderen Fristen.