Monatlicher geldwerter Vorteil nach der 1-%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG): 1 % vom Bruttolistenpreis plus 0,03 % pro Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. E-Fahrzeuge bis 100.000 € (Erstzulassung ab 1.7.2025): 0,25 %.
Alternative: Fahrtenbuch führen und nur den tatsächlichen Privatanteil versteuern. CarDiary ist ein digitales Kosten- und Fristenprotokoll — kein finanzamtkonformes elektronisches Fahrtenbuch.
Hinweis. Dieses Tool dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Lohnberatung. Prüfen Sie vor der Anwendung in Gehaltsabrechnung oder Reisekostenabrechnung die aktuelle Gesetzeslage und sprechen Sie bei Unsicherheit mit Steuerberater oder Lohnbüro.
Standard: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat plus 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer (einfache Strecke) zur ersten Tätigkeitsstätte. Reine E-Fahrzeuge bis 100.000 € Bruttolistenpreis mit Erstzulassung nach dem 30. Juni 2025: 0,25 % bzw. 0,0075 % pro km.
Nein. Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung — nicht der Kaufpreis nach Rabatt. Überschreitet der Listenpreis 100.000 €, gilt 0,5 % statt 0,25 %.
Nein. Ein anerkanntes Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und unveränderbar geführt werden. CarDiary hilft bei Kosten, Fristen und Exporten — nicht bei der Finanzamt-Fahrtenbuchführung.