OVG-Urteil zum Thermofenster: Was VW-Diesel-Halter jetzt wissen sollten

Wer seit Jahren einen Diesel von Volkswagen oder einem Schwesterunternehmen fährt, kennt die Schlagworte Thermofenster,...

Wer seit Jahren einen Diesel von Volkswagen oder einem Schwesterunternehmen fährt, kennt die Schlagworte Thermofenster, Software-Update und Rückruf. Am 25. September 2025 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in einem Musterverfahren erneut Klarheit gefordert: Ein vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) freigegebenes Software-Update für den VW Golf Plus 2.0 TDI (Motortyp EA 189, Euro 5) habe zwei unzulässige Abschalteinrichtungen in der Abgasrückführung enthalten. Für Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer ist die Entscheidung deshalb mehr als ein historischer Dieselskandal-Fußnote – sie rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob und wann erneute behördliche Rückrufe oder Nachrüstungen folgen können.

Was das Gericht konkret beanstandet

Streitgegenstand war ein Freigabebescheid des KBA aus dem Jahr 2016. Nach dem Urteil (Az. 4 LB 36/23) durfte das Amt die Aktualisierung der Motorsteuerung nicht genehmigen, weil darin unter anderem ein Thermofenster steckte: Die Abgasrückführung wird bei bestimmten Außentemperaturen und in Höhenlagen abgeschwächt, sodass mehr Stickoxide entweichen können. Volkswagen und das KBA hatten argumentiert, der Motorschutz rechtfertige die Logik. Der Senat folgte der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und verwies auf die europäische Rechtsprechung: Wo im Unionsgebiet monatlich Durchschnittstemperaturen unter 10 Grad Celsius herrschen oder Strecken über 1.000 Meter liegen, greife der Motorschutzvorwand nicht. Formal betrifft das Urteil zunächst den Golf Plus TDI mit EA-189-Motor; die DUH sieht es als Wegweiser für zahlreiche weitere Genehmigungsverfahren.

Was sich am Straßenrand heute ändert – und was nicht

Wichtig für den Alltag: Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig. Volkswagen kündigte an, Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen; auch das KBA kann gegen die Nichtzulassung der Revision vorgehen. Der Konzern betont zugleich, das vorläufige Urteil löse keine unmittelbaren Maßnahmen wie flächendeckende Stilllegungen oder Hardware-Nachrüstungen aus. Wer morgens zur Arbeit fährt, muss das Auto deshalb nicht in der Garage lassen – vorausgesetzt, es ist verkehrssicher, versichert und alle bereits angeordneten Rückrufe sind erledigt.

Gleichzeitig verschiebt die Entscheidung den politischen Druck auf das KBA: Sollte die Freigabe endgültig fallen, müsste das Amt Volkswagen auffordern, geeignete Abhilfe zu schaffen, bis die Fahrzeuge wieder den Vorgaben entsprechen. Ob das technisch mit einem weiteren Software-Patch, einem Werkstattbesuch oder gar nicht ohne Motorrisiko geht, ist Gegenstand der anhängigen Verfahren – nicht der Werkstattmechaniker am Montagmorgen.

Paralleler Strang: laufende KBA-Rückrufe am Transporter

Getrennt vom OVG-Prozess laufen klassische Sicherheits- und Abgas-Rückrufe über die KBA-Rückrufseite. Beispiel ist die seit 2024 dokumentierte Aktion zu VW Transporter T5 und Crafter (oft unter der Aktionsnummer 23M4), bei der Halter zur Werkstatt geladen werden. Das KBA macht deutlich: Teilnahme an einem angeordneten Rückruf ist verbindlich; wer nicht reagiert, riskiert auf Dauer eine Betriebsuntersagung. Wer deshalb ein zweites Schreiben im Briefkasten findet, sollte die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in der Rückrufdatenbank prüfen und einen Termin einplanen – unabhängig davon, wie das Thermofenster-Urteil ausgeht.

Praktische Schritte für Halterinnen und Halter

  • FIN prüfen: In der KBA-Rückrufdatenbank lässt sich für jedes Fahrzeug abfragen, ob eine offene Maßnahme existiert. Das dauert wenige Minuten und ist der schnellste Reality-Check.
  • Post ernst nehmen: Rückrufschreiben kommen an die im Zentralen Fahrzeugregister hinterlegte Adresse. Liegt ein Brief von VW oder einem anderen Hersteller, gehört die Werkstatt auf die To-do-Liste – nicht in die Schublade.
  • Unterlagen griffbereit: Bei Kontrollen oder Werkstattterminen helfen Fahrzeugschein, letzte HU-Bescheinigung und Servicehistorie. Für die nächste Hauptuntersuchung lohnt ein Blick auf Fristen – der HU-Fristen-Rechner von CarDiary zeigt, wann die Plakette fällig wird.
  • Rechtliche Fragen trennen: Schadensersatzklagen, Verjährung oder Staatshaftung gegenüber dem KBA sind ein eigenes Feld. Sie ersetzen nicht den Werkstatttermin, wenn ein Rückruf aktiv ist.
  • Fahrzeugprotokoll führen: Kommt ein Rückrufschreiben, lässt sich Termin, Werkstatt und durchgeführte Maßnahme im digitalen Fahrzeugprotokoll von CarDiary festhalten – praktisch, wenn später Rückfragen zur Betriebsuntersagung oder zum Wiederverkauf auftauchen.

Einordnung für Neuwagen-Käufer und Vielfahrer

Wer gerade einen gebrauchten EA-189-Diesel erwägt, sollte neben Probefahrt und Preis die Rückrufhistorie und eventuelle offene Updates klären. Vielfahrer mit Firmenwagen profitieren davon, wenn Fuhrpark und Privatfahrzeug getrennt dokumentiert sind – steuerliche Themen wie die 1-Prozent-Regelung oder die Kilometerpauschale spielen hier keine Rolle, solange kein neuer behördlicher Bescheid vorliegt. Entscheidend bleibt: Ein Auto im Straßenverkehr muss den geltenden Vorschriften entsprechen; das bestätigt das KBA ausdrücklich für alle Rückrufe mit sicherheits- oder abgasrelevantem Hintergrund.

Ausblick ohne Panikmache

Die juristische Front bewegt sich schneller als die Werkstätten: Weitere Verfahren zu anderen KBA-Freigaben hängen an den Gerichten. Für den Alltag bedeutet das: informiert bleiben, offene Rückrufe abarbeiten, das Urteil nicht mit sofortiger Fahrverbotswelle verwechseln. Sobald das KBA Volkswagen zu neuen Schritten auffordert, landen die Details wieder in der öffentlichen Rückrufdatenbank – dort sollten Halter zuerst hinschauen, nicht in Social-Media-Kommentarspalten.


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