E-Kennzeichen statt grüner Plakette: Bundesrat lockert Umweltzonen-Regeln für Elektroautos

Seit 2007 gehört die grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe zum Standardbild in deutschen Innenstädten – auch auf...

Seit 2007 gehört die grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe zum Standardbild in deutschen Innenstädten – auch auf vielen batterieelektrischen Pkw, obwohl sie dort ohnehin die niedrigste Schadstoffgruppe fahren dürfen. Am 25. September 2026 hat der Bundesrat einer Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV) zugestimmt und damit den Weg frei gemacht, dass Fahrzeuge mit amtlichem E-Kennzeichen künftig ohne zusätzliche Plakette in Umweltzonen einfahren dürfen. Für Halterinnen und Halter ist das vor allem Bürokratieabbau; für Pendler in Berlin, München, Stuttgart oder Köln ändert sich die Frage, was sie vor der Einfahrt prüfen müssen.

Was der Beschluss konkret regelt

Die Drucksache 414/26 des Bundesrates ergänzt Anhang 3 der 35. BImSchV um eine neue Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht: Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) brauchen dann keine grüne Plakette mehr. Die Einfahrtberechtigung soll künftig am Kennzeichen erkennbar sein – das zusätzliche Etikett an der Scheibe entfällt. Laut Erläuterung der Bundesregierung entfernt die Regel eine doppelte Kennzeichnung, ohne Umweltzonen abzuschaffen oder Grenzwerte zu lockern.

Wichtig bleibt die Unterscheidung zum Antrieb allein: Ein reines Elektroauto ohne E-Kennzeichen fällt weiter unter die alte Plakettenlogik. Umgekehrt profitieren Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge von der Befreiung nur, wenn sie tatsächlich ein E-Kennzeichen führen dürfen und es auch beantragt haben. Wer bewusst auf das E verzichtet, behält die Plakette an der Scheibe.

Ab wann Sie ohne Plakette fahren dürfen

Artikel 2 der Verordnung knüpft das Inkrafttreten an die Verkündung im Bundesgesetzblatt: Sie gilt ab dem ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgt. Wird die Änderung noch im September 2026 verkündet, wäre der 1. Oktober 2026 der Stichtag; bei einer Verkündung zwischen Oktober und Dezember verschiebt sich der Beginn auf den 1. Januar 2027. Bis dahin gilt unverändert die bisherige Rechtslage – auch ein E-Auto braucht in den meisten Städten weiterhin die grüne Plakette, sofern keine lokale Sonderregel greift.

In Berlin sind Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen bereits aufgrund einer Allgemeinverfügung von der Plakettenpflicht befreit; in München verweisen Zulassungsstellen und Stadtinformationen dagegen noch ausdrücklich darauf, dass auch Elektrofahrzeuge eine grüne Plakette benötigen. Wer zwischen Städten pendelt, sollte deshalb bis zum bundesweiten Stichtag nicht allein auf das E am Kennzeichen setzen, sondern die jeweilige Kommunalregel prüfen.

Was sich in der Umweltzone nicht ändert

Die Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 markieren weiterhin Zonen, in denen ohne Berechtigung nicht eingefahren werden darf. Für Benziner und Diesel mit grüner Plakette bleibt alles beim Alten; fehlt die Plakette, droht nach dem Bußgeldkatalog weiterhin ein Bußgeld von 100 Euro wegen Missachtung des Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen. Die Plakette selbst kostet je nach Ausgabestelle meist zwischen 5 und 20 Euro und muss nach Kennzeichenwechsel oder Scheibentausch erneut bestellt werden – ein Grund, warum viele E-Fahrer den Wechsel auf das E-Kennzeichen ohnehin planen.

Bei Kontrollen verschiebt sich der Nachweis: Behörden sollen bei deutschen Fahrzeugen das E am Nummernschild prüfen, bei ausländischen Kennzeichen weiterhin die dort übliche Plakette oder digitale Einfahrterlaubnis. Wer mit einem deutschen E-Pkw ins Ausland fährt, bleibt an französische Crit’Air-Vignetten, österreichische Pick-up-Vignetten oder andere nationale Regeln gebunden; das deutsche E-Kennzeichen ersetzt diese nicht automatisch.

E-Kennzeichen beantragen – und was danach zu tun ist

Das E-Kennzeichen ist kein Geschenk der Zulassungsstelle, sondern setzt voraus, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen nach § 11 FZV erfüllt – etwa Antrieb ohne Verbrennungsmotor im Sinne der Schadstoffgruppe 4 oder ein zugelassener Plug-in-Hybrid mit Mindestreichweite. Beantragt wird es bei der zuständigen Zulassungsbehörde; dabei fallen Gebühren und oft ein neues Kennzeichen an. Nach Inkrafttreten der Verordnung können Halter mit E-Kennzeichen die grüne Plakette von der Windschutzscheibe entfernen, sofern keine andere Vorschrift sie verlangt.

Parallel lohnt ein Blick auf die Befristung des Elektromobilitätsgesetzes, auf dem das E-Kennzeichen beruht: Nach geltender Gesetzeslage endet diese Regelung am 31. Dezember 2026, sofern der Gesetzgeber nicht verlängert. Die neue Plakettenbefreiung baut darauf auf – wer langfristig ohne doppelte Kennzeichnung fahren will, sollte also nicht nur die Verkündung der BImSchV-Änderung, sondern auch die weitere Existenz des E-Kennzeichens im Blick behalten.

Wer neben dem Antrag auf E-Kennzeichen Termine für Hauptuntersuchung, Versicherungswechsel oder Zulassungsunterlagen koordiniert, kann Fristen und Belege in CarDiary als digitales Fahrzeug- und Kostentagebuch festhalten – etwa mit dem HU-Fristen-Rechner für die nächste Prüfung, ohne dass die App ein amtliches Fahrtenbuch oder Behördenregister ersetzt.

Kurzüberblick für Fahrerinnen und Fahrer

  • Bundesrat 25.9.2026: E-Kennzeichen nach § 11 FZV soll künftig die grüne Umweltplakette in deutschen Umweltzonen ersetzen.
  • Inkrafttreten voraussichtlich 1.10.2026 oder 1.1.2027, abhängig von der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
  • Ohne E-Kennzeichen bleibt die Plakette Pflicht – auch für Elektroautos.
  • Benziner und Diesel: unverändert grüne Plakette; Bußgeld bei Verstoß weiter 100 Euro.
  • Ausland: nationale Umweltvignetten und Einfahrregeln zusätzlich beachten.

Rechtliche Details und Begründung finden sich in der Drucksache 414/26 des Bundesrates zur Änderung der 35. BImSchV; Orientierung zu Umweltzonen und Plaketten bietet auch Finanztip, ohne dass diese Seite bindliche Amtshilfe ersetzt.


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